Leinenpflicht für Hunde: Verschärfte Maßnahmen

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Leinenpflicht

Die Leinenpflicht für Hunde hat sich in vielen Bundesländern verschäft. Für Hundebesitzer bedeutet dies vielerorts, dass sie dazu verpflichtet sind, ihre Vierbeiner an der Leine zu führen. Erfahre hier, was du alles zur Leinenpflicht für Hunde wissen solltest.

Wie ist die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?

Der betreffende Erlass zur Leinenpflicht besagt, dass in der sogenannten Brut- und Setzzeit der Vögel, eben jener Zeit, wo die Tiere Junge zur Welt bringen, weder im Wald noch in der freien Landschaft Hunde ohne Leine geführt werden dürfen. Sinn dieser Maßnahme sei der Schutz der Brut- und Rückzugsgebiete der Tierwelt. Im Mittelpunkt stehen hierbei insbesondere bodenbrütende Vögel.

Zudem wird während dieser Zeit auch vermehrt kontrolliert, ob die Vierbeiner ordnungsgemäß zur gemeindlichen Hundesteuer angemeldet wurden. Aus personellen Gründen wird es jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit auch in diesem Jahr nur vereinzelt zu Kontrollen kommen. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. In Extremfällen werden Hundehaltern bei derartigen Ordnungswidrigkeiten sogar Strafen von bis zu 5000 Euro auferlegt.

Wie ist die Leinenpflicht in den verschiedenen Bundesländern? (Stand 2023)

Die Leinenpflicht für Hunde variiert in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands. Hier sind einige Beispiele für die Regelungen in einigen Bundesländern:

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Die Leinenpflicht kann je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich sein. Das Landeshundegesetz und das Landesforst- und Jagdgesetz spielen eine Rolle bei der Festlegung der Leinenpflicht in Waldgebieten.

Bayern

In Bayern gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht für Hunde in der Nähe von öffentlichen Straßen und in bebauten Gebieten. In Naturschutzgebieten, Erholungsgebieten und bestimmten Waldgebieten müssen Hunde ebenfalls angeleint werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Hunde, die einen Wesenstest bestanden haben.

Berlin

Seit Juli 2016 besteht in Berlin eine generelle Leinenpflicht. Hunde müssen grundsätzlich an der Leine geführt werden, es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, in denen der Leinenzwang aufgehoben ist. Um seinen Hund ohne Leine in diesen Bereichen ausführen zu dürfen, benötigt der Hundehalter einen Hundeführerschein.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es zur Leinenpflicht keine einheitliche Regelung. Die einzelnen Gemeinden können ihre eigenen Bestimmungen erlassen. In einigen Gemeinden besteht eine generelle Leinenpflicht, während in anderen Gebieten eine Anleinpflicht nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Bereichen besteht.

Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg können die Regelungen zur Leinenpflicht je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In einigen Städten und Gemeinden gibt es eine allgemeine Anleinpflicht, während in anderen Gebieten Hunde bestimmter Rassen oder Größen an der Leine geführt werden müssen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wenn der Hund einen Wesenstest besteht.

Wie du sehen kannst, sind die Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in der eigenen Region zu informieren, um Bußgelder oder Strafen zu vermeiden und die Tier- und Artenvielfalt zu schützen.

Individuelle Regelungen führen zu Protesten

Da ein jeder um die Tier- und Artenvielfalt in unserer Natur besorgt sein sollte, dürfte die Leinenpflicht theoretisch zu keinen größeren Protesten führen. Doch die Realität sieht anders aus. Gegner der Leinenregelung sammeln eifrig Unterschriften, um diese beim Landwirtschaftsministerium einzureichen und so gegen das pauschale Freilaufverbot vorzugehen.

Fakt ist, dass jedes Bundesland hinsichtlich des Leinenzwangs eigene Regelungen erlassen kann. In Nordrhein-Westfalen spielen sowohl das Landeshundegesetz als auch das Landesforst- und Jagdgesetz eine tragende Rolle, um die Leinenpflicht in allen ihren Facetten nachvollziehen zu können. Zahlreiche Gemeinden und Städte setzen sich immer wieder für eine allgemeine Leinenpflicht ein. Da ihnen jedoch das Recht fehlt, entsprechende Gesetze zu erlassen, scheitern diese vor Gericht zumeist kläglich.

So ergaben beispielsweise Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts in Münster, dass Städte und Gemeinden nicht dazu befugt sind, im Wald eine Anleinpflicht zu verordnen. Vielmehr entschied man, dass in derartigen Angelegenheiten der Landesbetrieb Wald und Holz zuständig sei.

Hundeführerschein in Berlin

Der Berliner Senat hat ein neues Hundegesetz verabschiedet. Seit Juli 2016 gilt in Berlin eine generelle Leinenpflicht. Das Gesetz entstammt dem Entwurf des Justizsenators Thomas Heilmann (CDU).  Stichprobenartig soll fortan durch das Ordnungsamt kontrolliert werden, ob Tierhalter über einen Sachkundenachweis verfügen. Nur mit diesem Hundeführerschein darf man seinen Vierbeiner auf ausgewiesenen Flächen ohne Leine laufen lassen. Das Verantwortungsbewusstsein zahlreicher Hundehalter soll durch diese Maßnahme gestärkt werden. Auch das Mitführen eines Kotbeutels ist beim Gassi gehen fortan verpflichtend.

Heilmann erklärte, dass das Land jedem Bezirk zwei zusätzliche Stellen zur Verfügung stelle, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Weiter führte er aus, dass es mehr Hundeauslaufgebiete geben soll, in denen der Leinenzwang keine Gültigkeit besitzt.

Folgt man Paragraph 2 der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung, der für die Vierbeiner einen ausreichenden Auslauf im Freien vorsieht, so wird die Position der Kritiker transparent. Eine tiergerechte Hundehaltung wird mit dem Berliner Hundegesetz in vielen Fällen erschwert.

Beispiele aus der Praxis

Informationen bezüglich der Anleinpflicht und auch der Maulkorbpflicht erhält man meist direkt auf den Internetseiten der betreffenden Städte. Folgt man beispielsweise den Ausführungen der Stadt Köln, so gilt unter anderem in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden sowie in Park- und Grünanlagen eine allgemeine Anleinpflicht. Darüber hinaus unterscheidet die Stadt zwischen speziellen Regelungen für die Kategorie „Große Hunde“ sowie „Gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“. Gehört der jeweilige Vierbeiner zu einer der beiden letzteren Kategorien, dann darf er grundsätzlich überall nur mit einer Leine Gassi geführt werden.

Besteht der Hund allerdings einen speziellen Verhaltenstest, so kann eine Befreiung der Anleinpflicht beantragt werden. Im Mittelpunkt steht hierbei der Gehorsam des Vierbeiners und dessen Verhalten gegenüber anderen Artgenossen und fremden Personen. Dieses wird in einer alltagstypischen Situation überprüft. Möchte man seinen Hund vom Maulkorb befreien, so muss dieser an der Leine gut zu führen sein und darf weder gegenüber Personen noch gegenüber anderen Artgenossen ein aggressives Verhalten zeigen. Geht der Hund auf Provokationen ein, was ihm natürlich gestattet ist, so muss er aber zumindest von seinem Herrchen jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder besänftigt werden können. Um den Vierbeiner auch von der Leine befreien zu dürfen, muss dieser im Beisein anderer Hunde ohne Leine ebenfalls den Befehlen seiner Besitzerin oder seines Besitzers folgen.

Ausnahmen und weitere Bestimmungen

Neben Diensthunden von Behörden sind von der Leinenpflicht auch Hunde des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes sowie Blindenhunde grundsätzlich ausgenommen. Selbiges gilt zudem für Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde, sofern diese im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes agieren.

Natürlich sollte man stets bedenken, dass vielerorts das Mitführen von Hunden selbst mit Leine untersagt ist. Häufig gilt dieses absolute Hundeverbot insbesondere auf Liegewiesen, Spielplätzen und Friedhöfen. Verstöße dagegen stellen ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet werden kann.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Sabine Dreckmann sagt:

    Die Leinenpflicht der Hunde ist nicht unbedingt erforderlich. Wie ich eben gelesen habe, gibt es sogar Bundesländer in DEUTSCHLAND, die keine Leinenpflicht haben und die Vögel sowie andere Tiere trotzdem Leben. Ich wohne auf einen Dorf in Niedersachsen mit meinen 2 kleinen Hunden und stelle immer wieder fest, dass es Bauern gibt, die 14 Tage nach Anfang der Setzzeit erst anfangen ihre Felder zu bearbeiten, obwohl das Gras schon 20cm hoch ist oder mitten in dieser Zeit BÄUME gefällt werden. Wo bleiben da die Tiere??? Das die Felder bestellt werden müssen ist klar, aber ICH Frage mich nur, “ wer stellt den größeren Schaden an? Der Mensch mit einen einzelnen Tier oder der Mensch mit seinen Maschinen???“ Leute, die Hunde mit Jagdtrieb haben, leinen ihre Hunde sowieso an, da sie sonnst weg sind. Was ist eigendlich mit den freilaufenden Katzen und den Vögeln in den Feldern oder im Gras??? Wie gesagt, es gibt einfach Bundesländer,die wetier Denken und das finde ich sehr vorteilhaft!!!

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