Kampfhunde: welche Hunde stehen auf der Liste?

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bullmastiff

Hast du dich in eine Hunderasse verliebt, die unter die sogenannten Kampfhunde fällt? Oder bist du im Tierheim auf einen Hund gestoßen, der als Kampfhund gilt? Hier findest du nützliche Informationen, die dir helfen, dich für oder gegen dieses Tier zu entscheiden.

Was ist ein Kampfhund?

Der Begriff „Kampfhunde“ entstand zu einer Zeit, als Hunde für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Kampfhunde waren Hunde, die für den Hundekampf oder für Kämpfe gegen große Tiere wie Bullen oder Bären gezüchtet und trainiert wurden. Zudem wurde der Begriff durch die Medien geprägt. Heute werden daher umgangssprachlich Hunderassen als „Kampfhunde“ bezeichnet, die überdurchschnittlich häufig Menschen oder andere Hunde attackiert haben oder bei denen eine solche Gefahr zumindest vermutet wird. Korrekter als „Kampfhund“ ist aber die Bezeichnung „gefährliche Hunde“. Als solche werden diese Rassen und/oder Kreuzungen dieser Rassen in den Rechtstexten üblicherweise bezeichnet. Auch Hunde, die nicht zu diesen Rassen zählen, aber durch Beißvorfälle oder ähnliches auffällig wurden, können durch die Ämter den „gefährlichen Hunden“ gemäß der rechtlichen Defintion zugeordnet werden.

Wer bestimmt, welche Rassen „Kampfhunde“ sind?

In Deutschland verbietet das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz die Einfuhr und Haltung der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen daraus. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, den Hund mitzubringen. Das kann zum Beispiel bei Blinden- oder Rettungshunden der Fall sein. Für alle weitere Rassen entscheidet jedes Bundesland für sich, ob es eine Verordnung für gefährliche Hunde erlässt und welche Auflagen es dem Besitzer macht. Auch welche Hunde als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden, regelt jedes Bundesland anders. Meist werden diese Hunderassen aber in Listen geführt, deshalb nennt man sie auch Listenhunde. Listenhunde der Kategorie I werden als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden. Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden, aber es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Welche Hunde werden in Deutschland als Listenhunde geführt?

Im Folgenden findest du eine Aufzählung der aktuellen Listenhunde und wie sie in deinem Bundesland eingestuft sind. Die Zahl 0 bedeutet, dass der Hund zwar als Kampfhunderasse geführt ist, aber auf keiner speziellen Liste steht. Die Zahlen 1 und 2 stehen für die jeweilige Liste bzw. Kategorie, also Kampfhunde der Kategorie 1 oder der Kategorie 2.

Hunderasse Kategorie 0 Kategorie 1 Kategorie 2
Alano Bayern

Brandenburg

Nordrhein-Westfalen

American Bulldog  Hessen Bayern

Nordrhein-Westfalen

American Pitbull Terrier Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
American Staffordshire

Terrier

Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
Bandog Bayern
Bullmastiff Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Bullterrier Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg

Bayern

Cane Corso Italiano Bayern

Brandenburg

Dobermann Brandenburg
Dogo Argentino Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Dogo Canario Bayern

Brandenburg

Dogue de Bordeaux Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Fila Brasileiro Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Kangal Hessen Hamburg
Kaukasischer
Owtscharka
Hessen Hamburg
Mastiff Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastín Español Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastino Napoletano Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Dogo Canario/Perro de Presa Bayern

Brandenburg

Rottweiler Hessen Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Staffordshire Bullterrier Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
Tosa Inu Berlin Bayern

Brandenburg

Baden-Württemberg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Welche Auflagen muss ein „Kampfhundehalter“ erfüllen?

Da es kein einheitliches Gesetz zur Haltung von Listenhunden gibt, können wir dir hier keine allgemeingültige Antwort geben. Mögliche Auflagen sind:

  • Volljährigkeit
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit
  • ein Wesenstest des Hundes
  • ein Sachkundenachweis des Halters = Hundeführerschein
  • eine Kastrations- und Sterilisationspflicht
  • eine erhöhte Hundesteuer
  • eine Versicherungspflicht
  • ein Verbot für bestimmte öffentliche Plätze und Einrichtungen

Möchtest du dir einen Listenhund anschaffen, findest du weitere Informationen auf der Homepage deines Bundeslandes. Auch das örtliche Tierheim kennt sich gut mit der Thematik aus und kann dir beratend zur Seite stehen.

Ist es gefährlich, „Kampfhunde“ zu halten?

Ist eine Hunderasse als potenziell gefährlich eingestuft, bedeutet das nicht, dass diese Hunde im Laufe ihres Lebens aggressiv werden. Vielmehr ist hier der Besitzer im besonderen Maße gefordert. Eine jede Hunderasse hat spezifische Merkmale und Fähigkeiten. Dies kann eine außergewöhnliche Beißkraft sein, aber auch eine gewisse Eigenständigkeit und Intelligenz. Es liegt aber am Halter, ob er negative Eigenschaften fordert und fördert oder ob er auf die Erziehung eines ausgeglichenen Hundes Wert legt. Hunde mit einer rassetypisch niedrigen Reizschwelle brauchen einen ruhigen und besonnenen Halter. Auch Durchsetzungsstärke, Konsequenz und natürlich genügend körperliche und geistige Betätigung sind bei Kampfhunden besonders wichtig. Schließlich liegt es auch am Halter, ob eine Rasse in Verruf gerät und Menschen zu Schaden kommen.

Welches Zuhause brauchen „Kampfhunde“?

Für Kampfhunderassen gilt in Bezug auf die Haltung erstmal dasselbe wie für alle Hunderassen. Es gibt aber auch einige Besonderheiten. Darf ein Listenhund in deinem Bundesland nur mit Maulkorb und Leine in die Öffentlichkeit, solltest du über einen eigenen, eingezäunten Garten verfügen. So hat dein Hund die Gelegenheit, sich dort frei zu bewegen. Bedenken solltest du auch, dass du deinen Listenhund vielleicht nicht in ein anderes Land mitnehmen darfst. Eine gewissenhafte Erziehung von Hunden ist zeitaufwendig und auch ein Hundeführerschein kostet Zeit. Du musst also dazu bereit sein, täglich mehrere Stunden für dein neues Haustier aufzuwenden.

Bist du mit einem Kampfhund unterwegs, werden viele Menschen Angst vor ihm haben. Damit solltest du umgehen können. Du brauchst zum einen Ruhe und Geduld, musst deinen Hund hier aber auch sicher führen können. Wichtig bei der Haltung von Listenhunden ist auch, dass du langfristig in der Lage bist, dich um ihn zu kümmern. Planst du Nachwuchs in den nächsten Jahren oder einen Umzug in ein anderes Bundesland, solltest du dir die Anschaffung eines solchen Tieres genau überlegen. Schließlich lassen sich für Kampfhunde oft nur schwer neue Besitzer finden. Bevor du dir einen Hund zulegst, überlege bitte auch, ob nicht ein Hund aus dem Tierheim für dich infrage kommt. Gerade Listenhunde sind dort nur sehr schwer vermittelbar.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Thomas Schmolt sagt:

    wer weiss ob zwerg(mini,oder anders)bullterrier listenhunde sind.hessen

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Thomas,

      diese Terrier Arten gelten in Hessen als Listenhunde: Pittbull Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.
      Dadurch, dass der „normale“ Bullterrier als Listenhund gilt, kann es jedoch sein, dass sich dies negativ auf die Mini-Version auswirkt, obwohl dieser nicht auf der Liste der Kampf- und Listenhunde aufgeführt ist. Alle Infos zum Miniature Bullterrier findest du übrigens in unserem Rasseportait: http://www.zooroyal.de/magazin/hunde/hunderassen/miniature-bull-terrier/

      Liebe Grüße,
      Dein ZooRoyal Team

  2. Ramona sagt:

    Guten Tag mir wurde heute gesagt das Old english Bulldogs seit diesem Monat auf der Liste stehen sollen.. stimmt das?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Ramona,

      Old English Bulldogs zählen nicht als Listenhunde, allerdings kann es in manchen Teilen Deutschlands trotzdem dazu kommen, dass OEBs als gefährliche Hunde eingestuft werden.
      Mehr Info dazu findet du beim Club für Olde Bulldogges in Deutschland e. V.

      Liebe Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  3. Meryem sagt:

    Hallo ich hätte eine Frage ich wohne in NRW meine Eltern würden gerne die hunderasse American Bulldogg haben ich bin 15 und weiß nicht ob diese hunderasse auf der Liste steht könnte mir irgend jemand weiter helfen.:(

    Lg:Meryem

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Meryem,

      die American Bulldog ist in NRW ein Listenhund der Kategorie II. Das heißt, ein Hund dieser Rasse darf gehalten werden, allerdings müssen bestimmt Auflagen erfüllt werden.
      Nähere Infos dazu erhältst du bei einem (seriösen) Züchter. 🙂

      Liebe Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  4. jiří Körner sagt:

    Guten Abend eine Freundin Besitz Staffordshire sie lebt in CZ und will mich ca.für 1Woche besuchen in Bayern, darf sie ihm mit nehmen oder brauch sie irgendeine Genehmigung? Danke

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Jiri,

      laut Zoll ist es erlaubt, den Hund für einen Besuch mitzubringen, solange deine Freundin alle zur Prüfung erforderlichen Papiere des Hundes vorlegen kann (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung etc.). Wir empfehlen dir jedoch, genaue Infos bei deinem örtlichen Ordnungsamt anzufragen.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  5. Meike sagt:

    Guten Tag,
    ich komme aus BW und würde mir später mal einen american Pitbull oder amstaff holen, doch sicher bin ich mir nicht ob beide als Listenhunde gelten. Müssen beide einen Wesentest machen? und was für Bedienungen braucht man?
    Wären diese Hunde einigermaßen für jemand geeignet der noch nie einen eigenen Hund hatte doch in der Familie welche waren?
    Es wäre nett würde man mir helfen.
    Wenn dies ginge könnte man mir vielleicht noch eine Seite empfehlen und ich würde mich noch mehr einlesen können 🙂
    Vielen Dank!

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Meike,

      am aller besten wendest du dich an das Ordnungsamt in deinem Wohnort, dort bekommst du alle Infos! 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  6. Marcel Dziuk sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Frage, ob der American Pocket Bully auch auf der Liste steht in Hamburg. Was gibt es für Besonderheiten, Anforderungen und zu Beachten in Hamburg???
    Marcel

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Marcel,

      wende dich am besten an ein Ordnungsamt in Hamburg. Die Mitarbeiter dort können dir genaue Infos dazu geben!

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  7. alex sagt:

    Guten Abend
    ich hab eine frage. Ist ein american staffordshire terrier ein listenhund (NRW) ? wenn ja, was muss ich beachten wenn ich mir so einen hund zulege?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Alex,

      der American Staffordshire Terrier ist in NRW ein Listenhund. Wenn du ihn dir zulegen willst, musst du einiges beachten bevor dein Hund einziehen darf. Hier eine Auflistung der wesentlichen Dinge:

      – du musst volljährig sein
      – du musst den großen Sachkunde-Nachweis beim Amtsveterinär bestehen und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis besitzen
      – du brauchst eine offizielle Erlaubnis den Hund halten und führen zu dürfen
      – dein Grundstück/Wohnung muss ausbruchssicher und verhaltensgerecht sein. Oftmals wird dies durch einen Besuch vom Ordnungsamt kontrolliert
      – du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR bei Personenschäden und 200.000 EUR für sonstige Schäden
      – der Hund muss einen Mikrochip haben dessen Chipnummer dem Ordnungsamt vorliegt
      – du musst körperlich in der Lage sein den Hund sicher halten und führen zu können
      – du darfst immer nur mit einem gelisteten Hund gleichzeitig Gassi gehen
      – ab dem 7. Monat ist man an die Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden. Hier hast du die Chance durch einen Wesenstest die „Gefährlichkeit des Hundes“ zu widerlegen und von der Maulkorbpflicht entbunden zu werden
      – bei Haltung in einer Mietswohnung, brauchst du die Bestätigung deines Vermieters, dass er mit der Haltung einverstanden ist
      Zuletzt solltest du dich noch bei deiner Stadt über die Hundesteuer informieren, die sehr hoch liegen kann und gegebenenfalls erfragen, ob sich diese durch einen bestandenen Wesenstest verringert.

      Wir hoffen dir geholfen zu haben und wünschen einen guten Start in 2018!
      Dein ZooRoyal-Team

  8. Riki konoshi sagt:

    Guten Abend ich habe eine Husky Schäferhund Akita Dobermann Mix Hündin und würde gern wissen ob sie ein Kampfhund im MV ist

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Riki,

      keine der bei deinem Vierbeiner vorkommenden Rassen gilt in Mecklenburg-Vorpommern als Listenhund. 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  9. lina sagt:

    Hey mich interressiet es gerade voll und da ist mir ne Frage in Kopf gekommen, also wenn ein Hund auf der Liste steht den test gut besteht muss man dann trotzdem Maulkorb tragen und muss man da auch trotzdem gut bestandenem test die steuern von einem Kampfhund zahlen

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Lina,

      danke für dein Interesse! In den meisten Fällen dient der sogenannte Wesens- oder Verhaltenstest bei Listenhunden der Maulkorbbefreiung. Die Steuern bleiben davon üblicherweise unberührt. Genaue Regelungen hierzu erfährst du bei den zuständigen Kommunen.

      Viele Grüße
      Dein ZooRoyal Team

  10. Wolle sagt:

    Stimmt es, dass es in Niedersachsen und Schleswig Holstein keine Rasselisten mehr gibt und
    Mensch dementsprechend Pit Bullterrier und Co. ganz normal halten und züchten darf?
    Wäre ja toll, denn wie Professor Dr. Hackbarth (Tierschutz und Verhaltensforschung) in einer Anhörung schon sagte:
    „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Wolle,

      das stimmt, in Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein gibt es keine Rassenlisten.
      Allerdings gibt es trotzdem in einigen Gemeinden z. B. eine höhere Hundesteuer für bestimmte Rassen. Wie genau das in deiner Gemeinde aussieht, erfährst du am schnellsten vor Ort bei deiner Behörde!

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  11. Alex sagt:

    Hallo liebes Zoo-Royal-Team!

    Aus gegebenem Anlass würde ich gerne wissen, ob der Mini Bullterrier ein Listenhund in NRW ist.
    Ich weiß, dass der Bullterrier selbst auf der Liste aufgeführt ist, möchte jedoch wissen, ob darunter auch die Mini-Version fällt, da dies laut zahlreicher Internetseiten scheinbar strittig bzw. nicht aktuell ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Alex,

      der Mini Bullterrier gilt nicht als Listenhund, jedoch kann es hier je nach Gemeinde trotzdem zu verschiedenen Auflagen bei der Haltung kommen. am besten fragst du einmal bei deinem örtlichen Ordnungsamt nach! Dort können dir sicher alle deine Fragen beantwortet werden.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  12. Wolle sagt:

    Zur Information:

    Thütingen ist jetzt das dritte Bundesland, in dem es keine sinnlosen Rasselisten mehr gibt.

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Wolle,

      vielen Dank für deinen Hinweis! Wir passen die Liste in unserem Beitrag an. 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  13. Finja sagt:

    Ich möchte mir gern eine America Bulldogge zulegen in Brandenburg an der Havel ist diese Rasse wirklich erlaubt auf der Liste hab ich sie nicht gefunden!! Lg

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Finja,

      richtig, eine American Bulldogge darfst du ohne Probleme in Brandenburg halten. 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  14. micha sagt:

    also ist das richtig,das der cane corso in nrw nicht als listenhund gilt?????

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Micha,

      das ist richtig. Der Cane Corso gilt in NRW nicht als Listenhund.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  15. Jana sagt:

    Ich wollte einfach nur mal loswerden…das ich die Rasselisten…einfach nur Schwachsinn finde….alles nur Geldschneiderei….ich hoffe das mal die Leute in den restlichen 13 Bundesländern wach werden und auch diese Liste abschaffen…gratulation Thüringen…ich hoffe es folgen noch mehr!!!Ich hatte eine pit bull hündin und für sie hätte ich die Hand ins Feuer gelegt!!!sollen lieber mal den Schäferhund in die Liste nehmen…der beißt statistisch am meisten..

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Jana,

      vielen Dank für deinen Kommentar und dass du deine Meinung mit uns teilst.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

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