Hundesteuer – alles zur An- und Abmeldung des Hundes

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Hundesteuer

In Deutschland gibt es viele Steuerarten, die unter anderem dem Land, Bundesland oder der Kommune zugutekommen. Dazu gehört auch die Hundesteuer. Warum Hundehalter für ihre treuen Begleiter zur Kasse gebeten werden und wie genau das alles funktioniert, erfährst du hier.

Was ist die Hundesteuer und wozu dient sie?

Die Hundesteuer bezieht sich auf das Halten von Hunden und drückt einen besonderen Aufwand aus. Sie ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den Aufwandssteuern. Das bedeutet, dass jede Gemeinde in Deutschland private Hundebesitzer einen bestimmten Hundesteuersatz zahlen lässt.

Jede Gemeinde hat das Recht zur Erhebung und Verwaltung der Steuer, aber nicht die Pflicht. Der Ertrag kommt dabei der Kommune im Allgemeinen zugute. Er wird nicht etwa ausschließlich für die Entsorgung von Hundekot oder der Schaffung von mehr Hundespielplätzen verwendet, sondern zum Beispiel auch für Reparatur- oder Ausbaumaßnahmen der Gemeinde.

Auf die allgemeine Haltersituation wird dabei keine Rücksicht genommen. Egal, in welcher finanziellen Situation sich der Besitzer befindet, jeder muss für seine Hunde zahlen. Hierbei geht der Fiskus davon aus, dass jeder, der sich die Hundehaltung leisten kann, auch zur Steuerzahlung befähigt ist. In Deutschland gibt es nur sehr wenige Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben und sich bis dato erfolgreich dagegen wehren.

Wie viel kostet die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz und wird von der jeweiligen Gemeinde individuell festgelegt. Dabei wird nicht nach Größe oder Hunderasse (mit Ausnahme von als gefährlich eingestuften Hunden), sondern nach Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde unterschieden. Pro Jahr beträgt die Hundesteuer pro Hund je nach Kommune zwischen ca. 30 und 170€. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen fallen je nach Kommune jährlich Kosten zwischen ca. 120 und 1000€ an.

Ist die Hundesteuer für alle Hunde gleich?

Als direkte Steuer ist die Hundesteuer einmal pro Jahr fällig. Der zu zahlende Betrag ist dabei für alle Hunderassen gleich. Ab dem zweiten Hund erhöht sich der Steuersatz jedoch prozentual.

Für die als gefährlich eingestuften Hunderassen, die sogenannten Listenhunde, gelten gesonderte Regelungen, die sich sowohl auf die Haltung an sich als auch auf die zu zahlenden Steuern beziehen. Auch hier darf jede Kommune einen individuellen Steuersatz festsetzen. Zwar darf der Betrag nicht so hoch sein, dass er die Haltungskosten übersteigt und damit die Kampfhundehaltung praktisch unmöglich macht, jedoch gibt es vereinzelt Kommunen, die einen jährlichen Steuersatz von über 1000€ für eine im betreffenden Bundesland als gefährlich eingestufte Hunderasse erheben.

Gewerbliche Hunde oder Arbeitshunde, die zum Beispiel als Blindenhund eingesetzt werden, sind von der Steuerpflicht befreit.

Wie und wo kann ich die Hundesteuer anmelden?

Sobald Hundewelpen ihren dritten Lebensmonat abgeschlossen haben, müssen sie steuerlich erfasst werden. In der Regel sollte die Anmeldung deines Hundes innerhalb von 2 bis 4 Wochen erfolgen. Die genauen Bestimmungen findest du in den meisten Fällen auf der Homepage deiner Stadt. Alternativ erfährst du sie beim Ordnungsamt.

Die Anmeldung kann mittels eines bereitgestellten Formulars oder auch telefonisch oder per Fax erfolgen. Verantwortlich ist das Steuer- und Stadtkassenamt, wo der Hund seinen festen Wohnsitz hat.

Die Anmeldung der Hundesteuer ist für dich kostenfrei. Um den Hund korrekt zu registrieren, solltest du folgende Informationen bereithalten:

  • Name und Anschrift des Besitzers
  • Name des Hundes
  • Alter und Rasse
  • Seit wann wird der Hund gehalten?
  • ggf. spezifische Merkmale
  • Sachkundenachweise, Haltungserlaubnis – falls erforderlich

Bei einem Besitzerwechsel oder einer Ummeldung musst du außerdem den Vorbesitzer und den vorherigen Wohnsitz angeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Vergünstigung oder Befreiung von der Hundesteuer anzumelden, respektive diese zu beantragen. Dafür sind entsprechende Nachweise des Anspruchs, wie z.B. ein Behindertenausweis, vorzulegen. Ob die Befreiung oder Vergünstigung gewährt wird, entscheidet die Stadt. In jedem Fall sind arbeitende Vierbeiner wie Rettungshunde sowie Hunde im Tierheim von der Steuerpflicht befreit.

Wie und wann kann ich die Hundesteuer abmelden oder ummelden?

Die Abmeldung oder auch Ummeldung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  • Ableben des Hundes
  • Wohnort- oder Wohnsitzwechsel
  • Besitzerwechsel durch Verkauf oder Schenkung

Die Fristen für diese Meldung sind auf der Homepage der Stadt ersichtlich und können zudem telefonisch erfragt werden. Sicherlich ist vor allem beim Tod des geliebten Vierbeiners nicht der erste Gedanke, die Steuer abzumelden. Dennoch solltest du die Fristen beachten. Denn nach dem Verstreichen der Meldezeit kann die Stadt noch Zahlungen bis Ende des Kalendermonats verlangen. Für die Abmeldung benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis des Besitzers
  • ggf. eine Tötungsbescheinigung vom Tierarzt
  • die Hundesteuermarke
  • die letzte Meldebescheinigung vom Steueramt
  • das Abmeldeformular

Die Ummeldung deines Hundes bei Abgabe oder Schenkung sollte von dir durchgeführt werden. Eine Anmeldung durch den neuen Besitzer allein ist nicht ausreichend. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen. Ob das per E-Mail oder Brief erledigt werden darf, kannst du ebenfalls bei der Stadt erfragen.

Was passiert, wenn man keine Hundesteuer zahlt?

Da die Hundesteuer für einen Hund zwischen ca. 50,00 und 150,00 € jährlich kostet, bist du vielleicht daran interessiert, eine Anmeldung zu vermeiden. Allerdings führen einige Städte häufig Kontrollen durch. Wenn du dich ohne eine Hundesteuermarke an deinem Hund erwischen lässt, musst du unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Einen Hund nicht anzumelden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Also gehe lieber auf Nummer sicher und melde deinen neuen Liebling an, um noch höhere Kosten zu vermeiden.

Wissenswertes zur Hundesteuermarke

Sobald dein vierbeiniger Liebling gemeldet ist, bekommt er eine kostenfreie Marke mit seiner einzigartigen Identifikationsnummer. Diese kann nicht auf andere Hunde übertragen werden. Die Hundesteuermarke muss im Freien jederzeit sichtbar sein, um ggf. sofort durch das Ordnungsamt erkannt zu werden. Das gilt, sobald der Hund dein Haus oder deine Wohnung verlässt – also auch dann, wenn es sich dabei um dein eigenes Grundstück handelt. Von der Steuer befreite Vierbeiner erhalten ebenfalls eine Marke. So können jederzeit Berechtigung und Grund der Befreiung geprüft werden.

Natürlich kann es immer einmal vorkommen, dass deine Hundesteuermarke verloren geht oder beschädigt wird. Das musst du umgehend der Stadt melden. Dafür werden das Kassenzeichen laut Steuerbescheid sowie dein Name und deine Anschrift benötigt. Die Meldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. In der Regel bekommst du innerhalb kurzer Zeit eine neue Marke kostenfrei zugesandt.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Gerlinde Wegenstein sagt:

    unseren Hund haben wir in September 2017 abgemeldet(gestorben) jetzt in Mai haben wir einen neuen Hund angemeldet,Ich habe aber für 2017 das ganze Jahr bezahlt und habe aber jetzt die Vorschreibung auch wieder für das ganze Jahr bekommen.Wird da das Monat nicht berücksichtigt ?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Gerlinde,

      am besten informierst du dich bei deiner Stadtverwaltung, dort solltest du alle Infos erhalten!

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  2. Melanie sagt:

    Hallo habe vorübergehend einen Hund zum „ausfpassen“ bekommen und mich jetzt dafür entschieden ihn zu behalten. Nur möchte ich nicht wirklich die Daten von meinem Bekannten bekannt geben, da ich nicht weiß ob er damals den Hund angemeldet hatte oder nicht. Wie mach ich das jetzt ? Kann mir da vl. jemand helfen ? 🙂

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Melanie,

      wir haben deinen Kommentar an unseren Tierexperten weitergeleitet. Dieser wird dir so schnell wie möglich antworten.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

    2. ZooRoyal sagt:

      Hallo Melanie,

      wir hoffen doch sehr, dass du dich in Absprache mit dem Besitzer dazu entschieden hast, den Hund zu behalten. Sein bisheriger Besitzer sollte schließlich damit einverstanden sein… 😉
      Wenn dem so ist, solltest du dich über die genauen Bedingungen unbedingt bei der dafür zuständigen Behörde erkundigen. Meist reicht es, wenn du deine Daten und die des Hundes angibst. Zahlt der bisherige Besitzer schon Steuern für den Hund, muss er diese entsprechend abmelden. Hierfür sollte auch er sich mit der entsprechenden Behörde abstimmen und ggf. einen schriftlichen Nachweis erbringen können, dass der Hund nicht mehr in seinem Besitz ist (beispielsweise ein Kaufvertrag o. ä.).

      Wir hoffen, dass wir dir helfen konnten!
      Viele Grüße
      dein ZooRoyal Team

  3. Gisela Wilke sagt:

    Hallo,
    mein Partner ist bei mir eingezogen und hat seinen Hund natürlich mitgebracht. Ich habe ebenfalls einen Hund . Wir haben nun ein Schreiben von der Gemeinde bekommen, dass wir für den Hund meines Partners Zweithund Steuer zu zahlen haben.
    ist das richtig bzw. darf die Gemeinde das so anordnen ? Die Hund waren und sind jeder ortnungsgemäß auf den jeweiligen Halter angemeldet und nur weil wir jetzt zusammen gezogen sin sollen wir Zweithundsteuer zahlen.
    Eine Antwort wäre nett, vielen Dank im voraus.

    MfG G. Wilke

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Gisela,

      am besten vereinbaren du und dein Partner einen Termin bei eurer Gemeinde, um das Anliegen zu klären. Eine 100%ige Info können wir dir da leider nicht geben.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  4. Milena Hesse sagt:

    Hallo,
    Wir wollen uns einen Hund zulegen.
    Meine Mutter möchte das es aber über ein anderes Konto abgebucht wird also die hubdesteuer ist das möglich

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Milena,

      schön, dass ihr über die Anschaffung eines Hundes nachdenkt und euch auch schon vorab viele Gedanken zur Planung macht.
      Deine Frage müsst ihr aber bitte mit der zuständigen Behörde klären. Hierzu können wir dir keine Auskunft geben.

      Falls du noch Rat rund um den Zuzug des Vierbeiners und zu notwendigem Inventar benötigen solltest, wende dich gern an uns!

      Viele Grüße
      dein ZooRoyal Team

  5. Ebru Rustemoski sagt:

    Wir haben einen Hund von tschechischen nach Tirol geholt und unser Tierarzt meinte das wir ihn in Tschechien abmelden müssen damit er hier in Tirol gemeldet sein kann so meine frage

    Ist das notwendig die Tierärztin in Tschechien meinte es gibt keine Abmeldung dadurch kann unser Tierarzt ihn hier nicht melden

    Bitte um irgend eine Idee LG

  6. Interessant, dass die Hundesteuer eine Gemeindesteuer ist und zu den Aufwandssteuern zählt. Soweit ich weiß, ist es Pflicht, dass man seinen Hund für die Steuer anmelden muss. Bei Hunden aus dem Tierschutz gibt es allerdings andere Fristen.

  7. Jasmin sagt:

    Hallo,

    mein Ex hat meinen Hund kurz vor dem Abholtermin (Gerichtsvollzieher) verschwinden lassen. Angeblich an fremde Leute gegeben. Der Hund ist aber immer noch auf ihn (und mich) gemeldet, der Mann vom Hundesteuer/Ordnungsamt hat mir das gestern nochmal bestätigt, dass da keine Ab-oder Ummeldung erfolgt ist und ich ggf. dann hamt mei e Unterlagen als alleinige Eigentümerin einreichen kann. Was erst Sinn macht, wenn ich meinen Hund habe… Die Frage ist: Hier (mein Wohnort) ist es ja Pflicht binnen 2 Wochen um/ab/anzumelden mit Angaben zu altem/neuen Eigentümer… kann der den dann auch ohne neuen Besitzer abmelden, wenn er sagt „weiß er nicht“? Ich will nur meinen Hund zurück… bitte jetzt nicht auf Anwalt verweisen, ich habe einen Termin, da der StA hier sich einen Spaß daraus macht aus Unlust nicht zu ermitteln (Unterschlagung, falsche eidesstattliche usw, alles beweisbar), aber DA wird sich die Anwältin wohl nicht auskennen… er hat ja durch die Nicht-Abmeldung hier eine Ordnungswidrigkeit begangen, die Frage ist, ob dem Ordnungsamt „keine Angabe“ fär die nachträgliche Abmeldung reicht oder ob ich dadurch herausfinden kann, wo mein Hund ggf ist

  8. Manuela Scharbau sagt:

    Juhu..mir wurde ein Hund geschenkt der vom „Retter“ aus schlechten Verhältnissen rausgeholt wurde.Ich laufe Streife fürs Ordnungsamt und habe zwei Kollegen dabei gehabt die das bestätigen können.Da ich selbst zwei Hunde habe habe ich diesen Hund an eine liebe Dame weitergegeben die sich mit dieser Rasse sehr gut auskennt,kein Kampf-oder Listenhund sondern eine 10-jährige Pinscherdame.
    Nun versucht sie diesen Hund als Zweithund anzumelden und der Tierarzt sagt das es Probleme gäbe,weil die vorherige Besitzerin ihn nicht abmelden kann,da verstorben,und der Lebenspartner sich nicht bequem ihn abzumelden.
    Was kann man tun?
    Sie hat keinerlei Papiere und nun hat sie natürlich Angst das man ihr den Hund wieder wegnehmen kann!

  9. Nicole sagt:

    Habe meinen Hund seit 2 Jahren und durch häufige Krankenhaus Aufenthalte einfach vergessen ihn anzumelden.
    Will ihn jetzt anmelden mit was für eine Problemem muss ich rechnen weil ich ihn ja schon 2 Jahre habe.
    Liebe Grüße
    Danke

  10. Schitteck sagt:

    Ich finde die Hundesteuer ist eine genehmigte abzocke und in meinen Augen völlig unbegründet und unnötig. Wenn die diese Steuer haben möchte dann sollen sie auch was für die Tiere machen und sich nicht nur daran bereichern.

  11. Antje sagt:

    Hallo
    Unser Hund ist nun14 Jahre und auch schon etwas taub.
    Bis zu was für ein alter muss man Steuern zahlen.
    LG Antje

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Antje,
      die Steuervorschriften für Hunde können je nach Land, Region und örtlichen Bestimmungen variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Vorschriften für Hundesteuern in deinem Wohnort zu überprüfen. In Deutschland zum Beispiel besteht in den meisten Gemeinden eine Hundesteuerpflicht. Die Hundesteuer wird normalerweise jährlich erhoben und die Höhe der Steuer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Das Alter des Hundes hat normalerweise keinen Einfluss auf die Hundesteuerpflicht. Um genauere Informationen zur Hundesteuer für deinen Wohnort zu erhalten, empfehlen wir dir, dich direkt an die örtliche Verwaltung, das Finanzamt oder die Gemeinde zu wenden. Sie können dir Auskunft über die aktuellen Steuervorschriften und Zahlungsmodalitäten geben.
      Wir hoffen, das hilft dir weiter. Bei weiteren Fragen, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
      Alles Gute
      dein ZooRoyal-Team

  12. Bärbel sagt:

    Wir haben ukrainische Flüchtlinge mit einem kleinen Hund bei uns aufgenommen. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurde gerade gestellt. Die erste Post, die diese Menschen erhalten haben, ist der Steuerbescheid über die Hundesteuer. Ich kann es ja kaum glauben!!! Leider finde ich nirgends, ob sie im Moment tatsächlich die Steuer zahlen müssen. In den Hilfeseiten ist immer nur von den einzuhaltenden Vorkehrungen (Tollwut Impfung) die Rede. Wer weiß Rat?

  13. Norman sagt:

    Mein Hund hat seine Hundemarke verloren. Ist es möglich bei Beantragung einer neuen die Steuernummer zu behalten?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Norman,
      es kann je nach zuständiger Behörde Unterschiede geben.
      Am besten fragst du bei der zuständigen Behörde deiner Stadt nach. 🙂
      Viele Grüße
      dein ZooRoyal-Team

  14. Maria Weiß sagt:

    Hallo !

    Habe eine Frage, ich habe vergessen meinen Hund abzumelden, und das schon seid dem Weitergeben des Hundes am 12. Jänner 2011. Der Neue Hundebesitzer zahlt die Hundesteuer für diesen Hund seit diesen Jahr also seit 2011. ich bezahle auch für diesen Hund, also wird für diesen Hund zweimal Hundesteuer gezahlt .
    Auch heuer für das Jahr 2023 wird mir die Hundesteuer noch vorgeschrieben, weil ich in erst heute den 10.02.2023 abgemldet habe. Kann man da noch etwas machen.

  15. Detlef Ehrentreich sagt:

    Hallo wir haben ein Problem in der gemeinde Brunnenthal in Österreich. Wir sind aus Deutschland nach Österreich ca. am 01.10.2022 gezogen und haben in DE das gesamt Jahr 2022 die Hundesteuer bezahlt. Nun will die Gemeinde für das gesamte Jahr 2022 rückwirkend ab dem, 01.01.2022 die Steuern einfordern, obwohl wir erst ab dem 01.10.2022 hier wohnen. Zudem wurde bis 31.12.2022 in DE bereits bezahlt und dieses auch nachgewiesen. Dort ist man auch nicht bereit, die 3 Monate zurück zu zahlen, so dass wir für 2022 das komplette Jahr 2 x zahlen sollen. Eine rückwirekende Steuer für Hunde haben wir noch nie zahlen müssen in 40 Jahren Hundehaltung. Bräuchten dringend ihre Hilfe, weil wir ggf. einen rechtsanwlat einschalten wollen, es handelt sich immerhin um einen Streitbetrag von 120 € für 9 Monate und die 3 Monate von Oktober bis Dezember, die wir mit 40 € jetzt nochmals bezahlt haben, die wollen also für eine Zeit bezahlt haben, wo wir gar nicht in der Gemeinde mit den Hunden aufhältig waren.
    Viele freundliche Grüße Viola und Detlef Ehrentreich

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